Wie weiter ohne R22?
Sehr geehrter Kunde
Seit einiger Zeit werden durch die Medien wie auch Fachfirmen verschiedene, zum Teil irreführende Publikationen verbreitet. So haben wir festgestellt, dass die Meinung in einer weiten Bandbreite schwankt, davon dass sofort und zwingend etwas unternommen werden muss bis dahingehend, dass alles beim alten belassen werden kann. Wir sind der Ansicht, dass weder das Eine noch das Andere der Fall ist – und es liegt uns daran, Ihnen anhand der gesetzlichen Grundlagen aufzuzeigen, welche Strategien eingeschlagen werden können:
Aktuelle Gesetzgebung und generelle Konsequenzen
Im Montrealer Protokoll wurde der Ausstieg aus den FCKW und H-FCKW Kältemitteln beschlossen. Die H-FCKW Kältemittel, darunter auch R-22, sind als letzte nun auch betroffen.
- Seit dem 1. Januar 2002 bereits ist bei der Erstellung von Neuanlagen die Verwendung von H-FCKW für Neuanlagen in der Schweiz verboten
→ Seither stehen alternative Kältemittel zur Verfügung, und für Sie haben sich darausfolgend kaum Konsequenzen ergeben. - Ab dem 1. Januar 2010 ist die Produktion von R-22 verboten und es dürfen nur noch recyklierte H-FCKW, bzw. recykliertes R-22 eingesetzt werden
→ Wir erwarten eine starke Verknappung, entsprechende Preiserhöhungen sind schon erfolgt und werden weiter noch erfolgen. Schliesslich ist davon auszugehen, dass auch die Verfügbarkeit eingeschränkt wird, insbesondere bei kurzfristigem, grossen Bedarf - Ab dem 1. Januar 2015 sind alle H-FCKW, auch die Recyclierten verboten
→ Ein Nachfüllen von Anlagen ist nicht mehr erlaubt. Ist bei einer Anlage die Füllmenge ganz oder teilweise entwichen muss per sofort zwingend ein Umbau vorgenommen werden.
Wie weiter? – unsere Empfehlungen dazu
R-22 belassen:
Wenn Sie nicht umrüsten können oder wollen und somit weiterhin auf das R-22 angewiesen sind, haben Sie folgende Möglichkeiten
- Sie unternehmen gar nichts
→ damit laufen Sie jedoch Gefahr, zu einem ungelegenen Zeitpunkt – wie zB. bei der Leckage der Anlage – kurzfristig auf Nachfüllung angewiesen zu sein. Je nach Zeitpunkt und Bedarf können wir jedoch nicht garantieren, dass dies möglich sein wird, allenfalls müssen zu diesem Zeitpunkt alternative Lösungen ins Auge gefasst werden. Wir raten Ihnen daher von dieser Vogel-Strauss-Politik mit Nachdruck ab - Sie reservieren Kältemittel bei uns
→ damit ist eine Verfügbarkeit bedingt sichergestellt und – je nach Reservationsmenge und tatsächlichem Bedarf bis längstens 31.12.2014. Die Nachteile dieser Lösung liegen darin, dass das reservierte Kältemittel zum Reservationszeitpunkt schon bezahlt werden muss. Diese Vorinvestition ist jedoch verloren, wenn das Kältemittel gar nie bezogen wird, und früher oder später muss dennoch ein Umbau vollzogen werden: früher, wenn die reservierte Menge nicht ausreicht oder ein grösserer Defekt (zB. ein Verdichterschaden) dazu zwingt, spätestens ab 1.01.2015
R-22 durch ein Ersatzkältemittel ersetzen:
Es gibt sehr unterschiedliche Ersatzkältemittel, alle sind mit gewissen Vor- und Nachteilen verbunden. Die Wahl des Ersatzkältemittels ist je nach Anlage und Nutzung genauestens zu prüfen, und der Umrüs-tungsaufwand variiert sehr stark vom einfachem Auswechseln der Füllung bis hin zum Einbau von diversen neuen Komponenten. Es stehen Innen folgende Möglichkeiten offen:
- Sie fassen einen Ersatz der Füllung ins Auge und gelangen dementsprechend an uns
→ mit dieser Strategie kann eine geplante Umrüstung erfolgen. Gerne werden wir in diesem Falle die Überprüfung Ihrer Anlage vornehmen und Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Angebot unterbreiten – dies selbstverständlich kostenlos und unverbindlich. - Sie planen den Ersatz der Anlage und gelangen dementsprechend an uns
→ diese Lösung ist unter langfristiger, zukunftsgerichteter Betrachtungsweise sowie bei älteren Anlagen die richtige Strategie. Gerne werden wir in diesem Falle die für Sie optimale Lösung erarbeiten und Ihnen den entsprechenden Vorschlag unterbreiten – auch dies kostenlos und unverbindlich. Dies Lösung wird wohl die Kostenintensivere sein, doch beinhaltet Sie Vorteile, die in die Wahl miteinzubezienen sind:
→ das Konzept der Anlage kann energetisch optimiert und an allenfalls gewandelte Bedürfnisse angepasst werden
→ eine Wärmerückgewinnung kann miteinbezogen werden
→ sicherste Lösung
Fazit
Es besteht kein Grund zur Panik und sofortigem Handeln. Dennoch empfehlen wir Schritte in die Wege zu leiten, dass der für Sie optimale Weg eingeschlagen werden kann: mit einer rechtzeitigen Planung, welche Massnahmen für Sie und Ihre Anlage als richtig erscheinen.
Sie dahingehend zu beraten: das ist unsere Aufgabe und unser Ziel.
Wir freuen uns daher, wenn Sie sich mit uns in Verbindung setzen und wir Sie in der weitere Planung unterstützen dürfen.
Wir freuen uns auf Ihre Rückmeldung
KÄLTETECHNIK AG
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